Arbeitslosengeld II
Grundsätzliches
Seit dem 01.01.2005 ist die ehemalige Sozialhilfe und die ehemalige Arbeitslosenhilfe zu einer Leistung zusammengefasst worden,
dem Arbeitslosengeld II (ALG II). Die zuständige Behörde in Hamburg ist die Hamburger Arbeitsgemeinschaft nach SGB II (ARGE).
In jedem Bezirk ist eine ARGE eingerichtet worden.
Anspruch auf ALG II hat, wer zwischen 15 und 65 Jahre und erwerbsfähig (mind. 3 Std. täglich) ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hat und hilfebedürftig ist. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht selber erwirtschaften kann oder wessen
(Arbeits-)Einkommen nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.
Mit der Einführung
von ALG II sind die Beziehern von Leistungen in zwei Altersgruppen eingeteilt
worden:
die so genannten „U
25“-jährigen.
Für die Antragstellung für ALG II sind folgende Unterlagen auf jeden Fall vorzulegen:
- gültiger Personalausweis
- Anmeldebestätigung aller zum Haushalt zuzurechnender Familienangehörigen
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Bescheid der Kindergeldkasse (Antragstellung) oder Zahlungsbelege über die Höhe des Kindergeldes (Kindergeldkasse ist beim Arbeitsamt)
- Unterlagen über Einkünfte bzw. die Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Wenn vorhanden: Mietvertrag und Mietquittung (Kontoauszug), Nachweis über Heizkosten
Wichtig: Falls irgendwelche Papiere nicht vorhanden sind, trotzdem ALG II beantragen.
Nicht abweisen lassen!
Die fehlenden Bescheinigungen können alle nachgereicht werden, persönlich oder per Post. Die Unterlagen nie in den ARGE-Briefkasten werfen!
Bei Erstantragstellung sollte man persönlich erscheinen.
Tipp: Eine Begleitperson zur ARGE mitnehmen! Sie darf nicht hinausgeschickt werden. ALG II erhält man ab dem Tag der Antragstellung.
Ablehnung oder Sonstiges immer schriftlich geben lassen!
Fachliche Fragen zum
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II).
Bundesweite Info-Line ALG II - Tel.: 01801 012 012 (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)
Für Arbeitslosengeld
II, bei Personen mit festem Wohnsitz,
ist die ARGE im jeweiligen Bezirk zuständig:
Job-Center Fuhlsbüttel
Langenhorner Chaussee 94
22415 Hamburg
Tel.: 040 24851999
E-Mail: ARGE.Langenhorn@arbeitsagentur.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Job-Center Hamburg-Mitte
Norderstraße 103
20097 Hamburg
Tel.: 040 24851999
E-Mail: ARGE.Norderstrasse@arbeitsagentur.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Job-Center Altona
Kieler Straße 39
22769 Hamburg
Tel.: 040 24851999
E-Mail: ARGE.Kieler-Strasse@arbeitsagentur.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Job-Center Eimsbüttel
Eppendorfer Weg 24
20259 Hamburg
Tel.: 040 429330
E-Mail: ARGE.Eppendorfer-Weg@arbeitsagentur.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Job-Center Wandsbek
Wandsbeker Chaussee 220
22089 Hamburg
Tel.: 040 24851999
E-Mail: ARGE.Wandsbeker-Chaussee@arbeitsagentur.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Job-Center Bergedorf
Johann-Meyer Strasse 65
21031 Hamburg
Tel.: 040 24851999
E-Mail: ARGE.Weidenbaumsweg@arbeitsagentur.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr
Job-Center Harburg/Wilhelmsburg
Harburger Ring 33
21073 Hamburg
Tel.: 040 24851999
E-Mail: ARGE.Harburger-Ring@arbeitsagentur.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Arbeitslosengeld II
für Personen ohne festen Wohnsitz
ist zuständig:
ARGE Mitte
Kaiser-Wilhelm-Straße 85
20355 Hamburg
Tel.: 24851999
E-Mail: ARGE.Kaiser-Wilhelm-Strasse@arbeitsagentur.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung,
Do zusätzlich nur für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Regelsätze:
- Haushaltsvorstand und Alleinstehende: 359,00 EUR
Haushaltsangehörige:
- (Ehe-) PartnerIn
ab Beginn des 19. Lebensjahres 323,00 EUR
- Kinder
- 0 bis 5. Lebensjahr 215,00 EUR
- 6.bis 13. Lebensjahr 251,00 EUR
- 14 bis 17. Lebensjahr 287,00 EUR
- 18 bis 25. Lebensjahr 287,00 EUR
Mehrbedarfe gibt es noch für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte und für Personen mit kostenaufwendiger Ernährung.
Einmalige Leistungen werden nur noch in drei Fällen genehmigt:
1. Erstausstattung einer Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten
2. Erstausstattung für Bekleidung, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt
3. Mehrtägige Klassenfahrten
Alle sonstigen anfallenden Ausgaben wie z.B. für Reparaturen, Kleider etc. müssen aus dem Regelsatz beglichen werden.
Weitere nützliche Informationen sind
nachzulesen unter:
Infoline - Datenbank mit dem Hamburger Regelwerk zur Sozialhilfe unter:
http://www.hamburg.de/infoline/
Adressenliste von Beratungsstellen:
In der Broschüre: Fehlt Ihnen Etwas?
Bestellung über Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.
Grevenweg 89
20537 Hamburg
Tel.: 040 23 15 86 oder
www.fehlt-ihnen-etwas.de/hamburg/content/fehlt-ihnen-etwas_2007.pdf
Wohnungskosten
Mietübernahme
Die Kosten der Unterkunft - Miete, Nebenkosten, Heizung - gehören grundsätzlich erst einmal in voller Höhe zum Bedarf.
Hinweis: Zu den Nebenkosten gehören die Betriebskosten, die direkt mit der Miete überwiesen werden, auch Wassergeld,
wenn es direkt an die Wasserwerke gezahlt wird.
Jeder Wohnungssuchende muss gegenüber dem Vermieter nachweisen, dass er regelmäßig seine Miete zahlen kann. Bei
erwerbstätigen Personen werden Verdienstbescheinigungen verlangt, als ALG II - EmpfängerIn erhält man von der ARGE
eine schriftliche Bestätigung, in der ausgewiesen wird, bis zu welcher Höhe die Mietkosten übernommen werden.
Hinweis: Die ARGE muss nur die "angemessene" Miete übernehmen.
Angemessene Kosten der Unterkunft
Laufende Leistungen für die Unterkunft sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sie leistungsrechtlich
angemessen und angesichts der Besonderheiten des Einzelfalles angezeigt sind.
Die Höchstwerte beziehen sich allein auf die Nettokaltmieten (ohne Betriebs- und Heizungskosten). Dabei werden zugrunde gelegt:
- Wohnflächenhöchstwerte nach den Hamburger Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau (Globalrichtlinie WA 4/2002
über die Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes von der Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt),
- durchschnittliche Nettokaltmieten (Mittelwert) nach dem Mietenspiegel 2005, differenziert nach Baualtersklassen in normalen
Wohnlagen des Mietenspiegels.
Die Höchstwerte bilden grundsätzlich nur die Obergrenzen für angemessenen Wohnraum. Es besteht kein Anspruch darauf, diese
Grenzen in jedem Einzelfall auch in vollem Umfang auszuschöpfen.
Wenn Angebote für die Anmietung einer im Vergleich mit den vorgegebenen Höchstwerten kostengünstigeren bedarfsgerechten Wohnung
bestehen, ist der Leistungsberechtigte auch gehalten, hiervon Gebrauch zu machen. Er muss sich intensiv um eine solche Wohnung bemühen.
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Höchstwerte für 1-Personen-Haushalte |
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Baualters- klasse / Bezugsfertigk. |
bis 31.12. 1918 |
1.1.1919 – 20.6.1948 |
21.6.1948 – 31.12.1960 |
1961 – 1967 |
1968 – 1977 |
1978 – 1993 |
ab 1994 - |
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Höchstwert Nettokaltmiete |
358,00
|
296,50 |
277,00 |
284,00 |
318,00 |
359,50 |
382,50 |
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Höchstwerte für 2-Personen-Haushalte |
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Baualters- klasse / Bezugsfertigk. |
bis 31.12. 1918 |
1.1.1919 – 20.6.1948 |
21.6.1948 – 31.12.1960 |
1961 – 1967 |
1968 – 1977 |
1978 – 1993 |
ab 1994 - |
|
Höchstwert Nettokaltmiete |
429,60
|
355,80 |
332,40 |
340,80 |
381,60 |
431,40 |
459,00 |
*weitere Höchstwerte für Mehrpersonenhaushalte unter: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/miethoehe.htm
Beurteilung der Baualtersklassen
Wohnungen, die durch Um- oder Ausbau mit wesentlichem Bauaufwand entsprechend § 16 Absatz 1 Nr. 4 Wohnraumförderungsgesetz in
bestehenden Gebäuden neu geschaffen wurden, sind in der Regel der Bausaltersklasse des Jahres der Bezugsfertigkeit der Wohnung zuzuordnen.
Hierzu rechnen z.B. Wiederaufbauten sowie Dachgeschossauf- und –ausbauten.
Eine vom Baualter des Gebäudes abweichende Einordnung in die Baualtersklasse kann im Einzelfall auch gerechtfertigt sein, wenn durch eine mit
wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung geschaffene Wohnwert diese Abweichung rechtfertigt. Hierbei dürfte in aller Regel eine
nicht unwesentliche Veränderung des Grundrisses erforderlich sein. Kosten, die als Folge von Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, bleiben dabei
außer Betracht.
Verfügt der Mieter nicht bereits über die notwendigen Unterlagen seines Vermieters, ist ihm der Vordruck „Vordruck Nachweis der Baualtersklasse“
mit der Bitte, die entsprechenden Nachweise des Vermieters einzuholen, auszuhändigen.
Download: www.hamburg.de/contentblob/126456/data/baualtersklasse-nachweis.doc
Hinweis: Die Miete wird normalerweise mit dem Regelsatz an den Empfänger ausgezahlt bzw. überwiesen. Dieser muss sich dann um die regelmäßigen
Mietzahlungen selber kümmern. Man kann bei der ARGE aber auch beantragen, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden soll.
Kaution, Genossenschaftsanteile:
Genossenschaftsanteile oder Kautionsleistungen werden als Darlehen gewährt, wenn die ARGE die Kosten angemessen findet. Zur Zeit gelten bis
zu 51,13 Euro pro Quadratmeter als angemessen.
Stromkosten
Die laufenden Stromkosten werden nicht extra von der ARGE übernommen. Sie sind prozentual im Regelsatz enthalten.
Stromschulden werden nicht so ohne weiteres von der ARGE übernommen, nur in besonders „schweren“ Fällen und dann auch nur auf Darlehensbasis.
Guthaben stehen dem ALG II – Bezieher zu. Um Stromschulden zu vermeiden, kann man die ARGE beauftragen, die Stromkosten direkt an die
zuständigen Elektrizitätswerke zu überweisen.
Hinweis: Stromkosten, die bei einer Nachtspeicherheizung anfallen, müssen als Heizkosten von der ARGE getragen werden.
Heizkosten
Die Beiträge für eine Sammelheizung müssen von der ARGE in der tatsächlichen Höhe übernommen. Wird über die Sammelheizung Warmwasser
aufbereitet, wird dieser Anteil aus den übernommenen Kosten herausgerechnet. Wenn der Vermieter am Jahresende eine Nachzahlung verlangt,
muss die ARGE diese übernehmen. Die Übernahme muss beantragt werden, bevor man selbst irgendwelche Zahlungen getätigt hat. Guthaben
gehen an die ARGE zurück.
Wasserkosten
Wasserkosten gehören laut § 22 SGB II zu den Kosten der Unterkunft und sind zu übernehmen.
Umzugskosten
Stimmt die ARGE einem Umzug dem Grunde nach zu, soll sie dennoch vorrangig auf die Selbsthilfemöglichkeiten des ALG II Empfängers und auch
durch Angehörige und nahe stehende Personen verweisen. Die Kosten für ein Mietfahrzeug können gegen Vorlage der Rechnung erstattet werden.
Ist eine Selbsthilfe nachweislich nicht möglich, sind mindestens 2 Kostenvoranschläge vorzulegen. Nach der Entscheidung für den günstigsten Anbieter
erfolgen die Zahlungen ausschließlich per Rechnung an das beauftragte Umzugsunternehmen. Die Kostenübernahme muss vor dem Umzug beantragt werden.
Die Kosten von Umzugsunternehmen werden von der ARGE nur in Ausnahmen bewilligt, bei alten und kranken Menschen, die keine Familie mehr haben.
Hier müssen drei Kostenvoranschläge eingereicht werden. Die ARGE übernimmt dann die Kosten für den günstigsten Anbieter.