HUDEBeratung für junge wohnungslose Menschen in
Hamburg Nord
Gottschedstraße 6
22301 Hamburg
Telefon: 040 279 64 74
FAX:
040 279 71 41
Arbeitslosengeld
II
Grundsätzliches
Seit dem 01.01.2005 ist die ehemalige Sozialhilfe und die ehemalige Arbeitslosenhilfe zu einer Leistung zusammengefasst worden,
dem Arbeitslosengeld II (ALG II). Die zuständige Behörde in Hamburg ist das Jobcenter team.arbeit.hamburg, Gemeinsame Einrichtung
für Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II). In jedem Bezirk ist ein JOBCENTER eingerichtet worden.
Anspruch auf ALG II hat, wer zwischen 15 und 65 Jahre und erwerbsfähig (mind. 3 Std. täglich) ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hat und hilfebedürftig ist. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht selber erwirtschaften kann oder wessen
(Arbeits-)Einkommen nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.
Mit der Einführung von ALG II sind die Beziehern von
Leistungen in zwei Altersgruppen eingeteilt worden:
die so genannten „U 25“-jährigen.
Für die Antragstellung für ALG II sind folgende Unterlagen auf jeden Fall vorzulegen:
- gültiger Personalausweis
- Anmeldebestätigung aller zum Haushalt zuzurechnender Familienangehörigen
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Bescheid der Kindergeldkasse (Antragstellung) oder Zahlungsbelege über die Höhe des Kindergeldes (Kindergeldkasse ist beim Arbeitsamt)
- Unterlagen über Einkünfte bzw. die Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Wenn vorhanden: Mietvertrag und Mietquittung (Kontoauszug), Nachweis über Heizkosten
Wichtig: Falls irgendwelche Papiere nicht vorhanden sind, trotzdem ALG II beantragen.
Nicht abweisen lassen!
Die fehlenden Bescheinigungen können alle nachgereicht werden, persönlich oder per Post. Die Unterlagen nie in den JOBCENTER-Briefkasten werfen!
Bei Erstantragstellung sollte man persönlich erscheinen.
Tipp:
Eine Begleitperson zum JOBCENTER mitnehmen! Sie darf nicht hinausgeschickt
werden. ALG II erhält man ab dem ersten Tag
im Monat der Antragstellung.
Ablehnung oder Sonstiges immer schriftlich geben lassen!
Fachliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
(SGB II).
Bundesweite Info-Line ALG II - Tel.: 01801 012 012 (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)
Für Arbeitslosengeld II, bei Personen mit festem
Wohnsitz,
ist das JOBCENTER im jeweiligen Bezirk zuständig:
Jobcenter Fuhlsbüttel
Langenhorner Chaussee 94
22415 Hamburg
Tel.: 040 24851999
E-Mail: jobcenter-team-arbeit-hamburg.Langenhorn@jobcenter-ge.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Jobcenter Hamburg-Mitte
Norderstraße 103
20097 Hamburg
Tel.: 040 24851999
E-Mail: jobcenter-team-arbeit-hamburg.Norderstrasse@jobcenter-ge.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Jobcenter
Altona
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Alte Königstr. 8-14, 22767 Hamburg (für Ü25) |
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Kieler Str. 39, 22769 Hamburg (für U25) |
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Telefon: 2485-1999 (Service-Center) |
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Fax: 30994-299 (Ü25) |
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Fax: 38014-454 (U25) |
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jobcenter-team-arbeit-hamburg.Alte-Koenigstrasse@jobcenter-ge.de |
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jobcenter-team-arbeit-hamburg.Kieler-Strasse@jobcenter-ge.de |
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Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Jobcenter Eimsbüttel
Eppendorfer Weg 24
20259 Hamburg
Tel.: 040 429330
E-Mail: jobcenter-team-arbeit-hamburg.Troplowitzstrasse@jobcenter-ge.de
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Jobcenter Wandsbek
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Anschrift
Ü25: |
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Wandsbeker
Chaussee 220, 22089 Hamburg |
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Telefon: 2485-1999 (Service-Center) |
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Telefax: 20202-444 |
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jobcenter-team-arbeit-hamburg.Wandsbeker-Chaussee@jobcenter-ge.de
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Anschrift
U25: |
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Wandsbeker
Zollstr. 11, 22041 Hamburg |
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Telefon: 675876-XXX |
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Telefax: 675876-220 |
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jobcenter-team-arbeit-hamburg.Wandsbeker-Zollstrasse@jobcenter-ge.de
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Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Jobcenter Bergedorf
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Anschrift:
(Ü25) |
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Weidenbaumsweg
69 b, 21035 Hamburg (Zugang über Stuhlrohrstraße) |
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Telefon: 239 59-XXX |
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Fax: 239 59-299 |
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Mailto:jobcenter-team-arbeit-hamburg.Weidenbaumsweg@jobcenter-ge.de
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Anschrift:
(U25) |
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Johann-Meyer-Str.
55, 21031 Hamburg |
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Telefon: 725 76-XXX |
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Fax: 725 76-171 |
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Mailto:jobcenter-team-arbeit-hamburg.Weidenbaumsweg@jobcenter-ge.de
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Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr
Arbeitslosengeld II für Personen ohne festen Wohnsitz
ist zuständig:
JOBCENTER Mitte
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Kleine
Reichenstr. 2, 20457 Hamburg |
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Sammelrufnummer für Kunden: 28665-250 |
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Fax: 28665-120 |
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E-Mail: Jobcenter-team-arbeit-hamburg.altstadt@jobcenter-ge.de |
Öffnungszeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung,
Do zusätzlich nur für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)
Regelsätze:
(Stand: 2011)
- Haushaltsvorstand und Alleinstehende: 364,00 EUR
Haushaltsangehörige:
- (Ehe-) PartnerIn
ab Beginn des 19. Lebensjahres 328,00 EUR
- Kinder
- 0 bis 5. Lebensjahr 215,00 EUR
- 6.bis 13. Lebensjahr 251,00 EUR
- 14 bis 17. Lebensjahr 287,00 EUR
- 18 bis 25. Lebensjahr 291,00 EUR
Mehrbedarfe gibt es noch für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte und für Personen mit kostenaufwendiger Ernährung.
Einmalige Leistungen werden nur noch in folgenden Fällen genehmigt:
1. Erstausstattung einer Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten
2. Erstausstattung für Bekleidung, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt
Alle sonstigen anfallenden Ausgaben wie z.B. für Reparaturen, Kleider etc. müssen aus dem Regelsatz beglichen werden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Im §28 SGB II sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe, für Personen unter 25 Jahre geregelt; näheres findest Du unter:
http://www.hamburg.de/bildungspaket
Weitere nützliche
Informationen sind nachzulesen unter:
Infoline - Datenbank mit dem Hamburger Regelwerk zur Sozialhilfe unter:
http://www.hamburg.de/infoline/
Adressenliste
von Beratungsstellen:
In der Broschüre: Fehlt Ihnen Etwas?
Bestellung über Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.
Grevenweg 89
20537 Hamburg
Tel.: 040 23 15 86 oder
http://www.fehlt-ihnen-etwas.de/hamburg/documents/FIE-2009-Broschuere-web.pdf
Wohnungskosten
Mietübernahme
Die Kosten der Unterkunft - Miete, Nebenkosten, Heizung - gehören grundsätzlich erst einmal in voller Höhe zum Bedarf.
Hinweis:
Zu den Nebenkosten gehören die Betriebskosten, die direkt mit der Miete überwiesen werden, auch Wassergeld,
wenn es direkt an die Wasserwerke gezahlt wird.
Jeder Wohnungssuchende muss gegenüber dem Vermieter nachweisen, dass er regelmäßig seine Miete zahlen kann. Bei
erwerbstätigen Personen werden Verdienstbescheinigungen verlangt, als ALG II - EmpfängerIn erhält man von dem JOBCENTER
eine schriftliche Bestätigung, in der ausgewiesen wird, bis zu welcher Höhe die Mietkosten übernommen werden.
Hinweis: Das JOBCENTER muss nur die "angemessene" Miete übernehmen.
Angemessene
Kosten der Unterkunft
Laufende Leistungen für die Unterkunft sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sie leistungsrechtlich
angemessen und angesichts der Besonderheiten des Einzelfalles angezeigt sind.
Die Höchstwerte beziehen sich allein auf die Nettokaltmieten (ohne Betriebs- und Heizungskosten). Dabei werden zugrunde gelegt:
- Wohnflächenhöchstwerte nach den Hamburger Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau (Globalrichtlinie WA 4/2002
über die Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes von der Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt),
- durchschnittliche Nettokaltmieten (Mittelwert) nach dem Mietenspiegel 2005, differenziert nach Baualtersklassen in normalen
Wohnlagen des Mietenspiegels.
Die Höchstwerte bilden grundsätzlich nur die Obergrenzen für angemessenen Wohnraum. Es besteht kein Anspruch darauf, diese
Grenzen in jedem Einzelfall auch in vollem Umfang auszuschöpfen.
Wenn Angebote für die Anmietung einer im Vergleich mit den vorgegebenen Höchstwerten kostengünstigeren bedarfsgerechten Wohnung
bestehen, ist der Leistungsberechtigte auch gehalten, hiervon Gebrauch zu machen. Er muss sich intensiv um eine solche Wohnung bemühen.
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Höchstwerte für 1-Personen-Haushalte |
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Baualters- klasse / Bezugsfertigk. |
bis 31.12. 1918 |
1.1.1919 – 20.6.1948 |
21.6.1948 – 31.12.1960 |
1961 – 1967 |
1968 – 1977 |
1978 – 1993 |
ab 1994 - |
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Höchstwert Nettokaltmiete |
358,00 |
296,50 |
277,00 |
284,00 |
318,00 |
359,50 |
382,50 |
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Höchstwerte für 2-Personen-Haushalte |
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Baualters- klasse / Bezugsfertigk. |
bis 31.12. 1918 |
1.1.1919 – 20.6.1948 |
21.6.1948 – 31.12.1960 |
1961 – 1967 |
1968 – 1977 |
1978 – 1993 |
ab 1994 - |
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Höchstwert Nettokaltmiete |
429,60 |
355,80 |
332,40 |
340,80 |
381,60 |
431,40 |
459,00 |
*weitere Höchstwerte für Mehrpersonenhaushalte unter: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/miethoehe.htm
Beurteilung der
Baualtersklassen
Wohnungen, die durch Um- oder Ausbau mit wesentlichem Bauaufwand entsprechend § 16 Absatz 1 Nr. 4 Wohnraumförderungsgesetz in
bestehenden Gebäuden neu geschaffen wurden, sind in der Regel der Bausaltersklasse des Jahres der Bezugsfertigkeit der Wohnung zuzuordnen.
Hierzu rechnen z.B. Wiederaufbauten sowie Dachgeschossauf- und –ausbauten.
Eine vom Baualter des Gebäudes abweichende Einordnung in die Baualtersklasse kann im Einzelfall auch gerechtfertigt sein, wenn durch eine mit
wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung geschaffene Wohnwert diese Abweichung rechtfertigt. Hierbei dürfte in aller Regel eine
nicht unwesentliche Veränderung des Grundrisses erforderlich sein. Kosten, die als Folge von Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, bleiben dabei
außer Betracht.
Verfügt der Mieter nicht bereits über die notwendigen Unterlagen seines Vermieters, ist ihm der Vordruck „Vordruck Nachweis der Baualtersklasse“
mit der Bitte, die entsprechenden Nachweise des Vermieters einzuholen, auszuhändigen.
Download:
www.hamburg.de/contentblob/126456/data/baualtersklasse-nachweis.doc
Hinweis: Die Miete wird normalerweise mit dem Regelsatz an den Empfänger ausgezahlt bzw. überwiesen. Dieser muss sich dann um die regelmäßigen
Mietzahlungen selber kümmern. Man kann beim JOBCENTER aber auch beantragen, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden soll.
Kaution, Genossenschaftsanteile:
Genossenschaftsanteile oder Kautionsleistungen werden als Darlehen gewährt, wenn das JOBCENTER die Kosten angemessen findet. Zur Zeit gelten bis
zu 51,13 Euro pro Quadratmeter als angemessen.
Stromkosten
Die laufenden Stromkosten werden nicht extra vom JOBCENTER übernommen. Sie sind prozentual im Regelsatz enthalten.
Stromschulden werden nicht so ohne weiteres vom JOBCENTER übernommen, nur in besonders „schweren“ Fällen und dann auch nur auf Darlehensbasis.
Guthaben stehen dem ALG II – Bezieher zu. Um Stromschulden zu vermeiden, kann man das JOBCENTER beauftragen, die Stromkosten direkt an die
zuständigen Elektrizitätswerke zu überweisen.
Hinweis: Stromkosten, die bei einer Nachtspeicherheizung anfallen, müssen als Heizkosten vom JOBCENTER getragen werden.
Heizkosten
Die Beiträge für eine Sammelheizung müssen vom JOBCENTER in der tatsächlichen Höhe übernommen. Wird über die Sammelheizung Warmwasser
aufbereitet, wird dieser Anteil aus den übernommenen Kosten nicht mehr herausgerechnet. Wenn der Vermieter am Jahresende eine Nachzahlung verlangt,
muss das JOBCENTER diese übernehmen. Die Übernahme muss beantragt werden, bevor man selbst irgendwelche Zahlungen getätigt hat. Guthaben
gehen an das JOBCENTER zurück.
Wasserkosten
Wasserkosten gehören laut § 22 SGB II zu den Kosten der Unterkunft und sind zu übernehmen.
Umzugskosten
Stimmt das JOBCENTER einem Umzug dem Grunde nach zu, soll sie dennoch vorrangig auf die Selbsthilfemöglichkeiten des ALG II Empfängers und auch
durch Angehörige und nahe stehende Personen verweisen. Die Kosten für ein Mietfahrzeug können gegen Vorlage der Rechnung erstattet werden.
Ist eine Selbsthilfe nachweislich nicht möglich, sind mindestens 2 Kostenvoranschläge vorzulegen. Nach der Entscheidung für den günstigsten Anbieter
erfolgen die Zahlungen ausschließlich per Rechnung an das beauftragte Umzugsunternehmen. Die Kostenübernahme muss vor dem Umzug beantragt werden.
Die Kosten von Umzugsunternehmen werden vom JOBCENTER nur in Ausnahmen bewilligt, bei alten und kranken Menschen, die keine Familie mehr haben.
Hier müssen drei Kostenvoranschläge eingereicht werden. Das JOBCENTER übernimmt dann die Kosten für den günstigsten Anbieter.