HUDE
Beratungsstelle für junge Menschen aus Hamburg Nord

Gottschedstraße 6 / Ecke Heidberg
22301 Hamburg

Tel: 279 64 74
Fax: 279 71 41

Mail: info@hude-hamburg.de

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Arbeitslosengeld II

 

Grundsätzliches

Seit dem 01.01.2005 ist die ehemalige Sozialhilfe und die ehemalige Arbeitslosenhilfe zu einer Leistung zusammengefasst worden,

dem Arbeitslosengeld II (ALG II). Die zuständige Behörde in Hamburg ist die Hamburger Arbeitsgemeinschaft nach SGB II (ARGE).

In jedem Bezirk ist eine ARGE eingerichtet worden.

Anspruch auf ALG II hat, wer zwischen 15 und 65 Jahre und erwerbsfähig (mind. 3 Std. täglich) ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in

Deutschland hat und hilfebedürftig ist. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht selber erwirtschaften kann oder wessen

(Arbeits-)Einkommen nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.

 

Mit der Einführung von ALG II sind die Beziehern von Leistungen in zwei Altersgruppen eingeteilt worden:

  1. Unter 25 jährige und
  2. Über 25 Jährige. Wir beziehen uns hier auf unserer Homepage nur auf Personen bis 25 Jahren,

    die so genannten „U 25“-jährigen.

 

Für die Antragstellung für ALG II sind folgende Unterlagen auf jeden Fall vorzulegen:

-          gültiger Personalausweis

-          Anmeldebestätigung aller zum Haushalt zuzurechnender Familienangehörigen

-          Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

-          Bescheid der Kindergeldkasse (Antragstellung) oder Zahlungsbelege über die Höhe des Kindergeldes (Kindergeldkasse ist beim Arbeitsamt)

-          Unterlagen über Einkünfte bzw. die Kontoauszüge der letzten drei Monate

-          Wenn vorhanden: Mietvertrag und Mietquittung (Kontoauszug), Nachweis über Heizkosten

 

Wichtig:          Falls irgendwelche Papiere nicht vorhanden sind, trotzdem ALG II beantragen.

                        Nicht abweisen lassen!

 

Die fehlenden Bescheinigungen können alle nachgereicht werden, persönlich oder per Post. Die Unterlagen nie in den ARGE-Briefkasten werfen!

Bei Erstantragstellung sollte man persönlich erscheinen.

 

Tipp:               Eine Begleitperson zur ARGE mitnehmen! Sie darf nicht hinausgeschickt werden. ALG II erhält man ab dem Tag der Antragstellung.

                        Ablehnung oder Sonstiges immer schriftlich geben lassen!

 

 

Fachliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II).

Bundesweite Info-Line ALG II - Tel.: 01801 012 012 (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr zum Ortstarif)

 

Für Arbeitslosengeld II, bei Personen mit festem Wohnsitz,

ist die ARGE  im jeweiligen Bezirk zuständig:

 

Job-Center Fuhlsbüttel

Langenhorner Chaussee 94

22415 Hamburg

Tel.: 040 24851999

E-Mail: ARGE.Langenhorn@arbeitsagentur.de

Öffnungszeit:

Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)

 

Job-Center Hamburg-Mitte

Norderstraße 103

20097 Hamburg

Tel.: 040 24851999

E-Mail: ARGE.Norderstrasse@arbeitsagentur.de

Öffnungszeit:

Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung

Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)

 

Job-Center Altona

Kieler Straße 39

22769 Hamburg

Tel.: 040 24851999

E-Mail: ARGE.Kieler-Strasse@arbeitsagentur.de

Öffnungszeit:

Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung

Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)

 

Job-Center Eimsbüttel

Eppendorfer Weg 24

20259 Hamburg

Tel.: 040 429330

E-Mail: ARGE.Eppendorfer-Weg@arbeitsagentur.de

Öffnungszeit:

Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)

 

Job-Center Wandsbek

Wandsbeker Chaussee 220

22089 Hamburg

Tel.: 040 24851999

E-Mail: ARGE.Wandsbeker-Chaussee@arbeitsagentur.de

Öffnungszeit:

Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)

 

Job-Center Bergedorf

Johann-Meyer Strasse 65

21031 Hamburg

Tel.: 040 24851999

E-Mail: ARGE.Weidenbaumsweg@arbeitsagentur.de

Öffnungszeit:

Mo, Di, Do, Fr 8-12, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr

 

Job-Center Harburg/Wilhelmsburg

Harburger Ring 33

21073 Hamburg

Tel.: 040 24851999

E-Mail: ARGE.Harburger-Ring@arbeitsagentur.de

Öffnungszeit:

Mo, Di, Do, Fr 8-12, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Do zusätzlich für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)

 

Arbeitslosengeld II für Personen ohne festen Wohnsitz

ist zuständig:

 

ARGE Mitte

Kaiser-Wilhelm-Straße 85

20355 Hamburg

Tel.: 24851999

 E-Mail: ARGE.Kaiser-Wilhelm-Strasse@arbeitsagentur.de

Öffnungszeit:

Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger telefonischer Vereinbarung,

Do zusätzlich nur für Berufstätige 16-18 Uhr (keine Schüler und 1-Euro-Jobber)

 

 

Regelsätze:

 

- Haushaltsvorstand und Alleinstehende:                    359,00 EUR 

 

Haushaltsangehörige:

- (Ehe-) PartnerIn

              ab Beginn des 19. Lebensjahres                    323,00 EUR

 

- Kinder

-   0 bis 5.   Lebensjahr                                              215,00 EUR

-   6.bis 13. Lebensjahr                                              251,00 EUR

- 14 bis 17. Lebensjahr                                              287,00 EUR

- 18 bis 25. Lebensjahr                                              287,00 EUR

 

Mehrbedarfe gibt es noch für Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte und für Personen mit kostenaufwendiger Ernährung.

 

Einmalige Leistungen werden nur noch in drei Fällen genehmigt:

1. Erstausstattung einer Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten

2. Erstausstattung für Bekleidung, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt

3. Mehrtägige Klassenfahrten

 

Alle sonstigen anfallenden Ausgaben wie z.B. für Reparaturen, Kleider etc. müssen aus dem Regelsatz beglichen werden.

 

 

Weitere nützliche Informationen sind nachzulesen unter:

 

Infoline - Datenbank mit dem Hamburger Regelwerk zur Sozialhilfe unter:

                        http://www.hamburg.de/infoline/

 

 

Adressenliste von Beratungsstellen:

 

In der Broschüre: Fehlt Ihnen Etwas?

Bestellung über Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.

Grevenweg 89

20537 Hamburg

Tel.: 040 23 15 86 oder

www.fehlt-ihnen-etwas.de/hamburg/content/fehlt-ihnen-etwas_2007.pdf


 

Wohnungskosten

 

Mietübernahme

Die Kosten der Unterkunft - Miete, Nebenkosten, Heizung - gehören grundsätzlich erst einmal in voller Höhe zum Bedarf.

 

Hinweis: Zu den Nebenkosten gehören die Betriebskosten, die direkt mit der Miete überwiesen werden, auch Wassergeld,

wenn es direkt an die Wasserwerke gezahlt wird.

Jeder Wohnungssuchende muss gegenüber dem Vermieter nachweisen, dass er regelmäßig seine Miete zahlen kann. Bei

erwerbstätigen Personen werden Verdienstbescheinigungen verlangt, als ALG II - EmpfängerIn erhält man von der ARGE

eine schriftliche Bestätigung, in der ausgewiesen wird, bis zu welcher Höhe die Mietkosten übernommen werden.

Hinweis: Die ARGE muss nur die "angemessene" Miete übernehmen.

 

 

Angemessene Kosten der Unterkunft

 

Laufende Leistungen für die Unterkunft sind  in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sie leistungsrechtlich

angemessen und angesichts der Besonderheiten des Einzelfalles angezeigt sind.

 

Die Höchstwerte beziehen sich allein auf die Nettokaltmieten (ohne Betriebs- und Heizungskosten).  Dabei werden zugrunde gelegt:

-          Wohnflächenhöchstwerte nach den Hamburger Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau (Globalrichtlinie WA 4/2002

            über die Durchführung des Wohnraumförderungsgesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes von der Behörde für

            Stadtentwicklung und Umwelt),

-          durchschnittliche Nettokaltmieten (Mittelwert) nach dem Mietenspiegel 2005, differenziert nach Baualtersklassen in normalen

            Wohnlagen des Mietenspiegels.

 

Die Höchstwerte bilden grundsätzlich nur die Obergrenzen für angemessenen Wohnraum. Es besteht kein Anspruch darauf, diese

Grenzen in jedem Einzelfall auch in vollem Umfang auszuschöpfen.

 

Wenn Angebote für die Anmietung einer im Vergleich mit den vorgegebenen Höchstwerten kostengünstigeren bedarfsgerechten Wohnung

bestehen, ist der Leistungsberechtigte auch gehalten, hiervon Gebrauch zu machen. Er muss sich intensiv um eine solche Wohnung bemühen.

 

Höchstwerte für 1-Personen-Haushalte

 

Baualters- klasse / Bezugsfertigk.

bis 31.12.

1918

1.1.1919 – 20.6.1948

21.6.1948 – 31.12.1960

1961

1967

1968

1977

1978

1993

ab 1994

-

 

Höchstwert

Nettokaltmiete

 

358,00

 

 

296,50

 

277,00

 

284,00

 

318,00

 

359,50

 

382,50

 

 

 

 

 

 

 

Höchstwerte für 2-Personen-Haushalte

 

Baualters- klasse / Bezugsfertigk.

bis 31.12.

1918

1.1.1919 – 20.6.1948

21.6.1948 – 31.12.1960

1961

1967

1968

1977

1978

1993

ab 1994

-

 

Höchstwert

Nettokaltmiete

 

429,60

 

 

355,80

 

332,40

 

340,80

 

381,60

 

431,40

 

459,00

 

*weitere Höchstwerte für Mehrpersonenhaushalte unter:    http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/miethoehe.htm





Beurteilung der Baualtersklassen

 

Wohnungen, die durch Um- oder Ausbau mit wesentlichem Bauaufwand entsprechend § 16 Absatz 1 Nr. 4 Wohnraumförderungsgesetz in

bestehenden Gebäuden neu geschaffen wurden, sind in der Regel der Bausaltersklasse des Jahres der Bezugsfertigkeit der Wohnung zuzuordnen.

Hierzu rechnen z.B. Wiederaufbauten sowie Dachgeschossauf- und –ausbauten.

Eine vom Baualter des Gebäudes abweichende Einordnung in die Baualtersklasse kann im Einzelfall auch gerechtfertigt sein, wenn durch eine mit

wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Modernisierung geschaffene Wohnwert diese Abweichung rechtfertigt. Hierbei dürfte in aller Regel eine

nicht unwesentliche Veränderung des Grundrisses erforderlich sein. Kosten, die als Folge von Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, bleiben dabei

außer Betracht.

 

Verfügt der Mieter nicht bereits über die notwendigen Unterlagen seines Vermieters, ist ihm der Vordruck „Vordruck Nachweis der Baualtersklasse“

mit der Bitte, die entsprechenden Nachweise des Vermieters einzuholen, auszuhändigen.

Download:                    www.hamburg.de/contentblob/126456/data/baualtersklasse-nachweis.doc 


Hinweis: Die Miete wird normalerweise mit dem Regelsatz an den Empfänger ausgezahlt bzw. überwiesen. Dieser muss sich dann um die regelmäßigen

Mietzahlungen selber kümmern. Man kann bei der ARGE aber auch beantragen, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden soll.

 

Kaution, Genossenschaftsanteile:

Genossenschaftsanteile oder Kautionsleistungen werden als Darlehen gewährt, wenn die ARGE die Kosten angemessen findet. Zur Zeit gelten bis

zu 51,13 Euro pro Quadratmeter als angemessen.


 

Stromkosten

 

Die laufenden Stromkosten werden nicht extra von der ARGE übernommen. Sie sind prozentual im Regelsatz enthalten.

 

Stromschulden werden nicht so ohne weiteres von der ARGE übernommen, nur in besonders „schweren“ Fällen und dann auch nur auf Darlehensbasis.

Guthaben stehen dem ALG II – Bezieher zu. Um Stromschulden zu vermeiden, kann man die ARGE beauftragen, die Stromkosten direkt an die

zuständigen Elektrizitätswerke zu überweisen.

 

Hinweis: Stromkosten, die bei einer Nachtspeicherheizung anfallen, müssen als Heizkosten von der ARGE getragen werden.

 

 

Heizkosten

 

Die Beiträge für eine Sammelheizung müssen von der ARGE in der tatsächlichen Höhe übernommen. Wird über die Sammelheizung Warmwasser

aufbereitet, wird dieser Anteil aus den übernommenen Kosten herausgerechnet. Wenn der Vermieter am Jahresende eine Nachzahlung verlangt,

muss die ARGE diese übernehmen. Die Übernahme muss beantragt werden, bevor man selbst irgendwelche Zahlungen getätigt hat. Guthaben

gehen an die ARGE zurück.

 

 

Wasserkosten

 

Wasserkosten gehören laut § 22 SGB II zu den Kosten der Unterkunft und sind zu übernehmen.

 

Umzugskosten

 

Stimmt die ARGE einem Umzug dem Grunde nach zu, soll sie dennoch vorrangig auf die Selbsthilfemöglichkeiten des ALG II Empfängers und auch

durch Angehörige und nahe stehende Personen verweisen. Die Kosten für ein Mietfahrzeug können gegen Vorlage der Rechnung erstattet werden.

Ist eine Selbsthilfe nachweislich nicht möglich, sind mindestens 2 Kostenvoranschläge vorzulegen. Nach der Entscheidung für den günstigsten Anbieter

erfolgen die Zahlungen ausschließlich per Rechnung an das beauftragte Umzugsunternehmen. Die Kostenübernahme muss vor dem Umzug beantragt werden.

Die Kosten von Umzugsunternehmen werden von der ARGE nur in Ausnahmen bewilligt, bei alten und kranken Menschen, die keine Familie mehr haben.

Hier müssen drei Kostenvoranschläge eingereicht werden. Die ARGE übernimmt dann die Kosten für den günstigsten Anbieter.

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