HUDE

Beratungsstelle für junge Menschen aus Hamburg Nord

Gottschedstraße 6
22301 Hamburg

Tel: 279 64 74
Fax: 279 71 41

   Mail: info@hude-hamburg.de

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                                                                                       Wohnungssuche

 

Wohnungsgesellschaften:

 

SAGA Siedlungs Aktiengesellschaft Hamburg

 

Geschäftsstellen:

Dulsberg-Nord 53

22049 Hamburg

Telefon (0 40) 4 26 66-27 00

Telefax (0 40) 4 26 66-27 05

 

Krohnstiegcenter

Krohnstieg 41-43 3. OG

22415 Hamburg

Telefon (0 40) 4 26 66-32 00

Telefax (0 40) 4 26 66-32 05

 

Weitere Geschäftsstellen in:

Altona, Billstedt/Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Wandsbek,

Osdorf/Lurup, Rahlstedt, Wilhelmsburg,

 

Telefonnummern, Adressen und Öffnungszeiten der anderen Geschäftsstellen können in der Zentrale erfragt werden:

www.saga.de

 

 

GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH

 

Geschäftsstellen:

Geschäftsstelle Barmbek

Schwalbenplatz 18

22307 Hamburg

Telefon  (0 40) 4 26 66–84 00

Telefax  (0 40) 4 26 66–84 05

 

Weitere Geschäftsstellen in:

Altona, Bergedorf,Bramfeld, Rahlstedt, Hamburg-Mitte,

Mümmelmannsberg, Neuwiedenthal

 

Telefonnummern, Adressen und Öffnungszeiten der anderen Geschäftsstellen können hier erfragt werden:

www.saga.de

 

Auf dieser Seite gibt es Links zu jeder einzelnen Baugenossenschaft. Auf einigen Seiten gibt es auch Angebote für freie Wohnungen.

Alle Baugenossenschaften in Hamburg sind im Internet über folgende Adresse zu finden:

http://www.vnw.de

 

Privater Wohnungsmarkt:

 

Zeitungen

Immobilien Avis, Eiffestr. 76, 20537 Hamburg

Fon: 040/ 25449822

Fax: 040/25449823

www.immo.avis-net.de

Die Anzeigen kosten: 250 Zeichen: EUR 6,00

zusätzlich 50 Zeichen: je EUR 1,30. Die Zeitung erscheint wöchentlich Freitags und Anzeigenschluss ist Donnerstags bis 12.00 Uhr

 

Hamburger Abendblatt, PF 21 50, Axel-Springer-Platz 1, 20530 Hamburg

Fon: 040/351011

Fax: 040/344921

www.immonet.abendblatt.de

Eine Anzeige im Hamburger Abendblatt aufzugeben ist sehr teuer. Das Abendblatt mit Wohnungsangeboten erscheint Samstags und Mittwochs.

 

Aushänge in und an Fachhochschulen, Universität, Kneipen, Supermärkten oder im gesuchten Viertel sind eine weitere Quelle um an

eine Wohnung bzw. WG-Zimmer heranzukommen oder sein Gesuch auszuhängen.

 

Vermittlungsagenturen, die angeblich freie Wohnungen vermitteln bzw. anbieten, können wir nicht empfehlen. Man muss eine Gebühr

entrichten ohne die Gewähr zu haben, dass man vernünftige Wohnungsangebote erhält.

 

 

Öffentlich geförderte Wohnungen:

 

§ 5 Schein, Wohnberechtigungsschein

Den Wohnberechtigungsschein beantragt man im Einwohneramt, des Bezirkes, in dem man gemeldet ist. Mit dem § 5 Schein kann man

sich selber bei Wohnungsverwaltungen und -eigentümern um eine Wohnung bewerben.

Voraussetzungen:

Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Wer ALG II erhält, hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen § 5 Schein.

Mitzubringen sind:

Alle Bescheinigungen über das Jahresbruttoeinkommen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Steuerkarte, Bescheinigung des Arbeitsamtes

bzw. der ARGE) Geltungsdauer:

 

Der § 5 Schein gilt für ein Jahr.

 

Dringlichkeitsschein

Als Dringlichkeitsfall wird anerkannt, wer aufgrund seiner besonderen Lebensumstände dringend auf eine Wohnung angewiesen ist.

Hierfür werden die wohnlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingeschätzt. Den Dringlichkeitsschein beantragt

man schriftlich bei dem zuständigen Einwohneramt - dort wo man gemeldet ist. Bei Anerkennung bekommt man Wohnungsangebote

vom Einwohneramt zugeschickt.

 

Voraussetzung

Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Man muss mindestens drei Jahre in Hamburg gemeldet sein.

Man darf selber nicht in der Lage sein, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden und man darf diese Notlage nicht selbst

verursacht haben (muss schriftlich begründet sein).

Mitzubringen sind:

Schriftlicher Antrag (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)

Alle Bescheinigungen über das Jahresbruttoeinkommen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Steuerkarte, Bescheinigung des Arbeits- bzw. Sozialamtes)

Geltungsdauer: ein Jahr

Genauere Informationen zu dem Thema Dringlichkeitsschein findet ihr unter folgender Adresse:

http://www.hamburg.de/start-oeffentliche-foerderung/135612/gefoerderte-mietwohnung.html

 

 

Dringlichkeitsbestätigung:

Eine Dringlichkeitsbestätigung erhält grundsätzlich der, der über die Fachstelle für Wohnungsnotfälle öffentlich untergebracht ist. Die Fachstelle

stellt die Bestätigung aus. Sie ist kostenlos und zeitlich unbefristet. Sie gilt solange bis man eine Wohnung gefunden hat.

Über den Erfolg dieser Dringlichkeitsbestätigung kann noch nicht gesagt werden, da sie erst seit 2006 eingeführt worden ist.


 

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