Beratungsstelle für junge Menschen aus Hamburg Nord
Gottschedstraße 6
22301 Hamburg
Tel: 279 64 74
Fax: 279 71 41
Mail: info@hude-hamburg.de
Wohnungsgesellschaften:
SAGA Siedlungs Aktiengesellschaft Hamburg
Geschäftsstellen:
Dulsberg-Nord 53
22049 Hamburg
Telefon (0 40) 4 26 66-27 00
Telefax (0 40) 4 26 66-27 05
Krohnstiegcenter
Krohnstieg 41-43 3. OG
22415 Hamburg
Telefon (0 40) 4 26 66-32 00
Telefax (0 40) 4 26 66-32 05
Weitere Geschäftsstellen in:
Altona, Billstedt/Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Wandsbek,
Osdorf/Lurup, Rahlstedt, Wilhelmsburg,
Telefonnummern, Adressen und Öffnungszeiten der anderen Geschäftsstellen können in der Zentrale erfragt werden:
GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH
Geschäftsstellen:
Geschäftsstelle Barmbek
Schwalbenplatz 18
22307 Hamburg
Telefon (0 40) 4 26 66–84 00
Telefax (0 40) 4 26 66–84 05
Weitere Geschäftsstellen in:
Altona, Bergedorf,Bramfeld, Rahlstedt, Hamburg-Mitte,
Mümmelmannsberg, Neuwiedenthal
Telefonnummern, Adressen und Öffnungszeiten der anderen Geschäftsstellen können hier erfragt werden:
www.saga.deAuf dieser Seite gibt es Links zu jeder einzelnen Baugenossenschaft. Auf einigen Seiten gibt es auch Angebote für freie Wohnungen.
Alle Baugenossenschaften in Hamburg sind im Internet über folgende Adresse zu finden:
Privater Wohnungsmarkt:
Zeitungen
Immobilien Avis, Eiffestr. 76, 20537 Hamburg
Fon: 040/ 25449822
Fax: 040/25449823
Die Anzeigen kosten: 250 Zeichen: EUR 6,00
zusätzlich 50 Zeichen: je EUR 1,30. Die Zeitung erscheint wöchentlich Freitags und Anzeigenschluss ist Donnerstags bis 12.00 Uhr
Hamburger Abendblatt, PF 21 50, Axel-Springer-Platz 1, 20530 Hamburg
Fon: 040/351011
Fax: 040/344921
Eine Anzeige im Hamburger Abendblatt aufzugeben ist sehr teuer. Das Abendblatt mit Wohnungsangeboten erscheint Samstags und Mittwochs.
Aushänge in und an Fachhochschulen, Universität, Kneipen, Supermärkten oder im gesuchten Viertel sind eine weitere Quelle um an
eine Wohnung bzw. WG-Zimmer heranzukommen oder sein Gesuch auszuhängen.
Vermittlungsagenturen, die angeblich freie Wohnungen vermitteln bzw. anbieten, können wir nicht empfehlen. Man muss eine Gebühr
entrichten ohne die Gewähr zu haben, dass man vernünftige Wohnungsangebote erhält.
Öffentlich geförderte Wohnungen:
§ 5 Schein, Wohnberechtigungsschein
Den Wohnberechtigungsschein beantragt man im Einwohneramt, des Bezirkes, in dem man gemeldet ist. Mit dem § 5 Schein kann man
sich selber bei Wohnungsverwaltungen und -eigentümern um eine Wohnung bewerben.
Voraussetzungen:
Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Wer ALG II erhält, hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen § 5 Schein.
Mitzubringen sind:
Alle Bescheinigungen über das Jahresbruttoeinkommen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Steuerkarte, Bescheinigung des Arbeitsamtes
bzw. der ARGE) Geltungsdauer:
Der § 5 Schein gilt für ein Jahr.
Dringlichkeitsschein
Als Dringlichkeitsfall wird anerkannt, wer aufgrund seiner besonderen Lebensumstände dringend auf eine Wohnung angewiesen ist.
Hierfür werden die wohnlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingeschätzt. Den Dringlichkeitsschein beantragt
man schriftlich bei dem zuständigen Einwohneramt - dort wo man gemeldet ist. Bei Anerkennung bekommt man Wohnungsangebote
vom Einwohneramt zugeschickt.
Voraussetzung
Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Man muss mindestens drei Jahre in Hamburg gemeldet sein.
Man darf selber nicht in der Lage sein, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden und man darf diese Notlage nicht selbst
verursacht haben (muss schriftlich begründet sein).
Mitzubringen sind:
Schriftlicher Antrag (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
Alle Bescheinigungen über das Jahresbruttoeinkommen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Steuerkarte, Bescheinigung des Arbeits- bzw. Sozialamtes)
Geltungsdauer: ein Jahr
Genauere Informationen zu dem Thema Dringlichkeitsschein findet ihr unter folgender Adresse:
http://www.hamburg.de/start-oeffentliche-foerderung/135612/gefoerderte-mietwohnung.html
Dringlichkeitsbestätigung:
Eine Dringlichkeitsbestätigung erhält grundsätzlich der, der über die Fachstelle für Wohnungsnotfälle öffentlich untergebracht ist. Die Fachstelle
stellt die Bestätigung aus. Sie ist kostenlos und zeitlich unbefristet. Sie gilt solange bis man eine Wohnung gefunden hat.
Über den Erfolg dieser Dringlichkeitsbestätigung kann noch nicht gesagt werden, da sie erst seit 2006 eingeführt worden ist.